Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Softwareplattform
Allgemeine Beratungsbedingungen für Beratungsleistungen
Für die allgemeine Geschäftsbeziehung zwischen Xamine und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit keine produkt- oder dienstleistungsspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
Für die Nutzung der Softwareplattform gelten die Nutzungsbedingungen der Software, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend enthalten sind.
Für Beratungsleistungen gelten die Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen, die den allgemeinen Geschäftsbeziehungen ergänzend beigefügt sind.
Mit der Auftragserteilung oder Annahme der Leistung erkennt der Kunde alle vorstehenden Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 1 Geltungsbereich, abweichende AGB
(1) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Xamine nicht an, es sei denn, Xamine hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Abweichende Vereinbarungen sind auf einem dauerhaften Datenträger, zB per E-Mail, zu dokumentieren.
(3) Änderungen der Bedingungen einschließlich dieser Bestätigungsklausel sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich sein können, bedürfen der Bestätigung durch Xamine. Die Wirksamkeit einzelner Vereinbarungen bleibt davon unberührt.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
(5) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(6) Soweit das Angebot von Xamine an den Auftraggeber schriftliche Regelungen enthält, die von den nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen bzw.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Xamine unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über einzelne Xamine-Leistungen. Das Angebot bedarf einer schriftlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers.
(2) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Xamine kommt mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung bei Xamine zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot zum Vertragsschluss.
(2) Sofern sich aus den jeweils gültigen Angeboten nichts anderes ergibt, enthalten die Preise keine Umsatzsteuer.
(3) Alle Preise sind ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Xamine berechtigt, den Bezug weiterer Leistungen, insbesondere des Zugangs zum System und zur Datenbank, zu sperren. Während des Verzugs hat der Auftraggeber die Schuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß § 288 BGB zu verzinsen.
(5) Nach erfolgloser Fristsetzung ist Xamine zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Zahlungsanspruch bleibt unberührt.
zusätzlich für Beratungsleistungen:
(6) Alle Vergütungen und vereinbarten Pauschalen sowie die anfallenden Auslagen (Reisekosten, Spesen, Arbeitsmaterial, bezogene Leistungen etc.) sind Nettopreise und sind zu vergüten.
(7) Sofern die Vertragspartner keine bestimmte Vergütung vereinbart haben, berechnet Xamine die erbrachten Leistungen zu Stundensätzen auf Basis der bei Vertragsschluss gültigen Xamine-Preisliste. Fremdleistungen werden in diesem Fall nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(8) Xamine kann jederzeit angemessene Vorschüsse auf die Vergütung, Pauschalen und Aufwendungsersatz verlangen. Xamine ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Bei Vertragsende stellt Xamine eine Schlussrechnung aus, die auch eine Auflistung aller bisher in Rechnung gestellten Leistungen und Ausgaben und deren Status (bezahlt / unbezahlt) enthält.
(9) Mit Zahlung der Vergütung / Pauschale sind alle Ansprüche von Xamine für die vertragsgemäße Erbringung ihrer Beratungsleistungen abgegolten.
§ 4 Leistungsbeschreibung
Softwareplattform
(1) Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und der kostenpflichtige Zugang zu der von Xamine bereitgestellten und in der aktuellen Produktbeschreibung näher beschriebenen Plattform.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Produktbeschreibung.
(3) Der Vertragspartner beabsichtigt, die Plattform zur analytischen Auswertung der vom Vertragspartner und/oder Dritten betriebenen Website zu nutzen.
(4) Xamine garantiert eine Verfügbarkeit von 98% pro Monat. Angekündigte Wartungszeiten werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet.
(5) Dies gilt nicht für Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einflussbereichs von Xamine liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet erreichbar ist. Ausgenommen sind auch Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit, die zur Wartung oder Instandhaltung der Systeme erforderlich sind. Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit wird Xamine mit dem Auftraggeber gesondert vereinbaren. Xamine kann den Zugang zu den Diensten einschränken, wenn die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten dies erfordern.
(6) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Daten aus Quellen von Dritten wie „Google“ stammen und Xamine keinen Einfluss auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität hat und diese auch nicht schuldet.
Beratungsleistungen
(1) Xamine bietet Beratung im Bereich der Online-Marktforschung und Beratungsleistungen an.
(2) Der Umfang der von Xamine zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Vertrag.
(3) Xamine schuldet keinen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis von Marktforschungs- oder Beratungsleistungen. Xamine garantiert jedoch, dass die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbracht werden.
§ 5 Rechteeinräumung
(1) Xamine ist Inhaberin aller Rechte im Zusammenhang mit der Plattform und der dazugehörigen Datenbank und Software. Alle Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform, dem Datenbankwerk, der Datenbank gehören ausschließlich Xamine.
(2) Der Auftraggeber hat das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristete Recht, einzelne Datensätze über die von Xamine bereitgestellten Online-Suchmasken auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und auszudrucken print zur dauerhaften Visualisierung . Eine automatisierte Abfrage durch Skripte oder ähnliches ist nicht gestattet. Urheberrechtshinweise oder sonstige Schutzrechtshinweise auf der Plattform dürfen nicht verändert werden.
(3) Der Auftraggeber darf die durch die Abfrage gewonnenen Daten ganz, teilweise oder teilweise nicht zum Aufbau einer eigenen Datenbank in irgendeiner Form und/oder zur gewerblichen Datenverarbeitung oder zur Weitergabe von Informationen an Dritte verwenden.
(4) Mit der Übermittlung der von der Plattform eingerichteten und zur Analyse benötigten Inhalte räumt der Vertragspartner Xamine das Recht ein, diese Inhalte für die Dauer dieses Nutzungsvertrages für die für die Bereitstellung in der Datenbank und den Abruf erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen dem Vertragspartner, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und verfügbar zu halten.
(5) Xamine ist widerruflich berechtigt, den Auftraggeber einschließlich des Logos als Referenzkunden auf seiner Website und in Werbematerialien zu nennen.
§ 6 Gegenseitige Rechte und Pflichten
(1) Xamine verpflichtet sich, dem Kunden die zur Nutzung der Internetplattform erforderlichen Zugangsdaten auf einem Datenträger oder durch elektronische Datenübermittlung, zB per E-Mail, innerhalb von fünf Werktagen nach verbindlicher Bestellung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder das Anfertigen von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieses Vertrages ist nicht gestattet.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter für die Nutzung der Xamine-Dienste geheim zu halten und Xamine unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch eines Passworts durch Dritte vorliegen.
(3) Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die mit seinem Passwort durchgeführt werden. Hat der Kunde den Missbrauch seines Passwortes nicht zu vertreten, weil keine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten vorliegt, haftet der Kunde nicht.
(4) Der Kunde schafft die für die Nutzung der Xamine-Dienste notwendigen Voraussetzungen, einschließlich Netzwerkverbindungen (Internetverbindung), Telekommunikationsverbindung, Hard- und Software (insbesondere aktuelle und kompatible Browser-Technologie) sowie ausreichend kompetentes Personal.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Xamine die vertraglichen Leistungen erbringen kann.
(6) Alle Fragen von Xamine zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit zu erbringenden Beratungsleistungen werden vollständig, genau und kurzfristig beantwortet.
(7) Xamine wird auch frühzeitig unaufgefordert über Umstände informiert, die für eine zu erbringende Beratungsleistung von Bedeutung sein können.
(8) Von Xamine bereitgestellte Ergebnisse und Berichte werden vom Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang akzeptiert.
(9) Notwendige Korrekturen und Änderungswünsche werden Xamine unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Zugang, gilt die Leistung als abgenommen.
(10) Nach Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Parteien ist Xamine berechtigt, dieses Vertragsverhältnis auf der Website des Auftragnehmers nach außen zu kommunizieren.
(11) Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle elektronischen Kopien der vertraglichen Zugangsdaten zu löschen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an Xamine weiterzugeben.
§ 7 Fristen und Termine
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Xamine schriftlich bestätigt wurden und der Kunde Xamine alle für die Ausführung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. Bei nachträglich erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Unvorhersehbare, unabwendbare und von Xamine nicht zu vertretende und von Xamine nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Arbeitskämpfe befreien Xamine für ihre Dauer von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung.
(2) Verzögert sich die Leistungserbringung durch Xamine, ist der Kunde zum Rücktritt nur berechtigt, wenn Xamine die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist für die Leistung erfolglos verstrichen ist.
(3) Kommt es zu vom Auftraggeber zu vertretenden Verzögerungen, beispielsweise durch nachträgliche Änderungswünsche oder verspätete Auskunftserteilung, kann die Lieferung über den Verzögerungszeitraum hinaus verschoben werden. Xamine bietet Service an Werktagen von 9:30 bis 17:00 Uhr Feiertage am Standort des Auftraggebers gelten nicht als Werktage.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Keine der Vertragsparteien wird vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei verwenden oder weitergeben, es sei denn, dies geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder dies ist aufgrund von Gesetzen, anderen Vorschriften oder ein Gerichtsbeschluss erforderlich ist. Der zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtete Vertragspartner wird dies dem anderen Vertragspartner so früh wie möglich vor der Offenlegung dieser Informationen mitteilen. Bei Beendigung dieser Vereinbarung werden die Parteien alle vertraulichen Informationen unverzüglich zurückgeben oder vernichten und dies auf Verlangen schriftlich bestätigen.
(2) „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle urheberrechtlich geschützten Daten und alle sonstigen Informationen, die von einer der Vertragsparteien der anderen offengelegt werden und die entweder als „vertraulich“ gekennzeichnet oder als aufgrund ihres Inhalts vertraulich. Abweichend hiervon umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die der Öffentlichkeit bekannt sind, die der anderen Partei, der sie offengelegt wurden, vor der Offenlegung bekannt waren, oder die unabhängig sind und die vertrauliche Information nicht von der empfangenden Partei verwendet werden entwickelt.
§ 9 Schutzrechte
(1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Xamine räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche Recht ein, die Software nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zu nutzen.
(2) Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an Dienstleistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entwickelt oder bereitgestellt werden, insbesondere an Software, einschließlich Quellcodes, Datenbanken, Hardware oder sonstigem Material, wie Analysen, Entwicklungen, Dokumentationen und Berichte, sowie vorbereitende Materialien verbleiben ausschließlich bei Xamine oder seinen Lizenzgebern.
(3) Der Kunde darf die mittels der Software gewonnenen Daten und Auswertungen nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Dazu gehört auch das Recht, ein Analyseergebnis zur eigenen Nachverfolgung zu speichern. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 10 Garantien und Haftung
(1) Für andere Schäden als die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet Xamine nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, deren Einhaltung für die Erreichung von der Vertragszweck richtet sich nach Xamine. Dies gilt insbesondere für die Unzugänglichkeit der Website des Vertragspartners.
(2) Sofern Xamine fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Xamine haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. Soweit die vertragliche Haftung von Xamine ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, haftet Xamine nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Schadensersatzansprüche verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz – spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den den Anspruch begründenden Umständen ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangt.
(5) Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
(6) Wir haften nicht für die Richtigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten oder ermittelten Daten und Inhalte. Insbesondere übernimmt Xamine keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit seiner Dienste oder für Verzögerungen durch unvollständige Datenübertragung und dergleichen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, alle Dienste unverzüglich nach Erhalt der Zugangsdaten auf Vollständigkeit und im Falle der Softwareplattform auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen und auftretende Mängel Xamine unverzüglich anzuzeigen.
(8) Sofern und soweit Beratungsfehler bei Beratungsleistungen darauf beruhen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist, haftet Xamine nicht. Im Streitfall weist der Auftraggeber die vollständige und rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten nach.
(9) Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit ist im Hinblick auf die jeweilige Aufgabe nicht geschuldet.
(10) Bei Datenverlust haftet Xamine nur im Umfang des erforderlichen Rekonstruktionsaufwandes, wenn Sicherungskopien vorhanden sind.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge beginnen zu dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt.
(2) Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn keine Partei ihn mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen gemäß Ziffer 3 dieses Vertrages trotz Mahnung und Nachfrist nicht leistet.
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(6) Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ist Xamine berechtigt, alle während der Vertragslaufzeit gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen.
§ 12 Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Die Parteien vereinbaren für alle Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Zuvor im Rahmen von Vertragsverhandlungen von einem der Vertragspartner gemachte Erklärungen sind ohne Bedeutung, es sei denn, sie wurden in den Vertrag einbezogen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand München.
(5) Erfüllungsort ist München.
Ab dem 15. April 2024